Mit in Kraft treten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSDVO)am 25.05.2018 wurden den Schulen als
datenschutzrechtlich verantwortliche Stellen eine ganze Reihe von Pflichten auferlegt. Die Schule (Schulleitung) ist dafür
verantwortlich, dass die von ihr oder einem für sie tätigen Auftragsverarbeiter durchgeführte Verarbeitung personenbezogener
Daten rechtmäßig erfolgt und die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen getroffen werden.
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a EU-DSGVO muss für jede Schule ein behördlicher Datenschutzbeauftragter benannt
sein. Dabei hat die Schulleitung die Freiheit, einen eigenen Datenschutzbeauftragen zu benennen.
Sofern keine aus der Schule stammende Person zum behördlichen Datenschutzbeauftragten benannt werden kann, besteht die
Möglichkeit, dass die vom staatlichen Schulamt Stuttgart betreuten Grund-, Haupt- / Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen,
sowie die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und die Schulkindergärten im Stadtkreis Stuttgart die vom
staatliche Schulamt Stuttgart dafür vorgesehene Person benennen.
Nehmen Sie in diesem Fall mit dem bDSB des Staatlichen Schulamtes Kontakt auf.
Aktuell:
Hinweise zur Verwendung von Google Tools
Fortbildungsinitiative zu Datenschutz an Schulen
Vorlagen Lern- und Kommunikationsplattformen
INFOBLATT - ONLINE-Unterricht (ELTERN)
INFOBLATT - ONLINE-Unterricht (LEHRKRÄFTE)
Beantragen einer Jitsi Konferenz für Ihre Schule
Hinweise KM LKA zu Fernunterricht mittels Video-Konferenzsoftware
Unter folgenden Links erhalten Sie schriftliche Informationen und Hilfsmittel zum Thema EU-DSGVO:
Handreichung - Organisatorische Maßnahmen an Schulen Stand 2021-11-03
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
LfDI Formular Datenpanne melden
Meldeformular für Datenschutzbeauftragte beim LfDI
Checkliste
für Anbieter von Apps
Muster - Nutzungsvereinbarung Videokonferenzen
Weitere Informationen:
LfDI-BW-Orientierungshilfe-zu-Schrems-II (Stand: 25.08.2020)
Urteil vom EuGH zum Privacy Shield
ANSPRECHPARTNER DATENSCHUTZ
Stefan Böhm
bDSB an Schulen