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Behördlicher Datenschutz an Schulen

Mit in Kraft treten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSDVO)am 25.05.2018 wurden den Schulen als datenschutzrechtlich verantwortliche Stellen eine ganze Reihe von Pflichten auferlegt. Die Schule (Schulleitung) ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder einem für sie tätigen Auftragsverarbeiter durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt und die erforderlichen Datenschutzmaßnahmen getroffen werden.
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a EU-DSGVO muss für jede Schule ein behördlicher Datenschutzbeauftragter benannt sein. Dabei hat die Schulleitung die Freiheit, einen eigenen Datenschutzbeauftragen zu benennen.
Sofern keine aus der Schule stammende Person zum behördlichen Datenschutzbeauftragten benannt werden kann, besteht die Möglichkeit, dass die vom staatlichen Schulamt Stuttgart betreuten Grund-, Haupt- / Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen, sowie die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und die Schulkindergärten im Stadtkreis Stuttgart die vom staatliche Schulamt Stuttgart dafür vorgesehene Person benennen.

Nehmen Sie in diesem Fall mit dem bDSB des Staatlichen Schulamtes Kontakt auf.

Aktuell:

Hinweise zur Verwendung von Google Tools

Fortbildungsinitiative zu Datenschutz an Schulen

Vorlagen Lern- und Kommunikationsplattformen

INFOBLATT - ONLINE-Unterricht (ELTERN)

INFOBLATT - ONLINE-Unterricht (LEHRKRÄFTE)

Beantragen einer Jitsi Konferenz für Ihre Schule

Hinweise KM LKA zu Fernunterricht mittels Video-Konferenzsoftware


Unter folgenden Links erhalten Sie schriftliche Informationen und Hilfsmittel zum Thema EU-DSGVO:

Handreichung - Organisatorische Maßnahmen an Schulen Stand 2021-11-03

Datenschutz an Schulen

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

LfDI Formular Datenpanne melden

Meldeformular für Datenschutzbeauftragte beim LfDI

Checkliste für Anbieter von Apps

Muster - Nutzungsvereinbarung Videokonferenzen

Weitere  Informationen:

LfDI-BW-Orientierungshilfe-zu-Schrems-II (Stand: 25.08.2020)

Urteil vom EuGH zum Privacy Shield

ANSPRECHPARTNER DATENSCHUTZ

Stefan Böhm
bDSB an Schulen
0711 6376-401

Datenschutzbeauftragter

 

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Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.