Leitung der Arbeitsstelle:
Katrin Kirchmann
Katrin.Kirchmann@ssa-s.kv.bwl.de
Die Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung ist Ansprechpartnerin für Schulen, Eltern, Kindertageseinrichtungen, außerschulische Institutionen und Personen, die im Arbeitsfeld „Frühkindliche Bildung“ tätig sind.
Die Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung bietet Beratung und Unterstützung bei folgenden Themen an:
- Bildungshaus 3-10
- Pädagogische Verbünde Stuttgart
- Projekt Schulreifes Kind (SRK)
- Gesamtkonzeption „Kolibri“
- Einschulungsuntersuchung
- Orientierungsplan
Dies alles geschieht in enger Vernetzung und Kooperation mit der Arbeitsstelle Frühförderung, die den sonderpädagogischen Bereich abdeckt, den Kooperationsbeauftragten Kindergarten und Grundschule und der Arbeitsstelle Kooperation (ASKO).
Die Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung ist Teil des Netzwerks der Regionalen Arbeitsstellen in Baden-Württemberg. Die landesweite Koordination liegt bei der Überregionalen Arbeitsstelle Frühkindliche Bildung Baden-Württemberg.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusportals bzw. unter Kindergärten BW.
Weitere Informationen
Bildungshäuser entstehen in Kooperationsverbünden zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, in denen die Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen und die Lehrkräfte der Grundschulen drei- bis zehnjährigen Kindern ein gemeinsames Lernen ermöglichen. Übergänge im Bildungssystem sollen möglichst gut gelingen. Wird eine Übergangssituation vom Kind positiv erlebt und erfolgreich bewältigt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Übergänge auch gut gemeistert werden.
Einige Kindertageseinrichtungen und Grundschulen haben sich vor Jahren auf einen intensiven Kooperationsweg gemacht und
Bildungshäuser 3-10 entwickelt. Ziel ist die Verzahnung von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen zu einer durchgängigen
Bildungseinrichtung für Drei- bis Zehnjährige.
Die gemeinsamen Bildungsangebote sind hierbei integraler Bestandteil der Wochen- und Stundenpläne der Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen. Wichtiges Element ist zudem das pädagogische Team, das aus einer pädagogischen Fachkraft der Kindertageseinrichtung
und einer Lehrkraft der Grundschule besteht. Auf Grundlage regelmäßiger Beobachtung geben Dokumentationen Auskunft über
Entwicklungsfortschritte der Kinder und weisen auf Fördermaßnahmen hin.
Der Orientierungsplan für die Kindergärten und der Bildungsplan der Grundschule bilden die Basis für die gemeinsame institutionenübergreifende Arbeit im Bildungshaus.
Auf dem Weg zu einem abgestimmten System von Bildung, Erziehung und Betreuung setzt die Landeshauptstadt Stuttgart in enger Abstimmung
mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart auf vernetzte, aufeinander folgende Bildungsangebote und auf eine intensivierte Zusammenarbeit
zwischen den Bildungseinrichtungen ‚Kindertageseinrichtungen und Grundschulen‘.
Analog zum Bildungshaus 3-10 für die Realisierung einer durchgängigen und gelingenden Bildungsbiografie eines jeden Kindes kommt
hierbei dem Übergang von der Kita in die Grundschule eine besondere Bedeutung zu.
Durch eine intensive Kooperation zwischen den pädagogischen Fachkräften beider Institutionen soll ein gemeinsames Verständnis von Bildung, Betreuung und Erziehung entwickelt werden.
Für diese intensivierte Zusammenarbeit von Kita und Grundschule hat der Gemeinderat vor nunmehr zehn Jahren den Aufbau von
Pädagogischen Verbünden ins Leben gerufen.
Es handelt sich dabei inzwischen um sieben Standorte mit jeweils einer Grundschule und einer oder mehreren Kitas, die sozialraumbezogene
Kooperationsstrukturen pflegen und diese durch verbindliche Vereinbarungen absichern und ausbauen.
Broschüre Pädagogische Verbünde und Bildungshäuser in der Landeshauptstadt Stuttgart
Ansprechperson:
Nadine Reinhardt
nadine.reinhardt@ssa-s.kv.bwl.de
Das Konzept „Schulreifes Kind“ ist ein Kooperationskonzept zwischen Kindergarten und Grundschule zur optimalen Förderung von förderbedürftigen Kindern in unterschiedlichen Bereichen rechtzeitig vor Schuleintritt. Es setzt dort an, wo über die Zielsetzungen des Orientierungsplans hinaus Förderbedarf besteht und bietet Kindern eine zusätzliche Förderung im letzten Kindergartenjahr, um Zurückstellungen vom Schulbesuch zu vermeiden. Allen Kindern soll eine erfolgreiche Schulbiografie ermöglicht werden. Ein hoher Stellenwert kommt hierbei der Kooperation von Elternhaus, Kindergarten, Schule und Gesundheitsamt zu.
Die Förderung kann in der Grundschule oder im Kindergarten, durch Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte oder in Zusammenarbeit beider erfolgen. Die verschiedenen Modelle beginnen ein Jahr bzw. ein halbes Jahr vor der Einschulung und variieren im Förderumfang von sechs bis höchstens 18 Wochenstunden.
In der Gesamtkonzeption „Kolibri“ – Kompetenzen verlässlich voranbringen, werden das bewährte Landesprogramm „Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf“ (SPATZ) und das Projekt „Schulreifes Kind“ (SRK) zusammengeführt. Die sprachliche Förderung wird zudem erweitert durch eine elementare Förderung in den Bereichen Motorik, mathematische Vorläuferfähigkeiten sowie sozial-emotionale Kompetenzen. Ein zentraler Baustein von Kolibri ist neben verschiedener Fördermaßnahmen in den genannten Bereichen das Entwicklungsgespräch, bei dem die Eltern über Fördermöglichkeiten informiert werden. Außerdem gibt es im Rahmen von Kolibri eine landeseinheitliche Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften.
Weitere Informationen zur Konzeption Kolibri auf dem Internetauftritt der Kindergärten BW
Die Einschulungsuntersuchung (ESU) dient dazu, gesundheitliche Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig vor dem Schulbeginn zu diagnostizieren und ihnen entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Kinder bei Bedarf fördern oder gezielt behandeln zu können. Für alle Kinder in Baden-Württemberg ist die Teilnahme an der ESU Pflicht.
Zu den Untersuchungen laden die Gesundheitsämter ein. Die Einschulungsuntersuchung erfolgt landesweit nach einem einheitlichen Verfahren. Sie gliedert sich in zwei Untersuchungsschritte:
Schritt 1 erfolgt für alle Kinder in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung. So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden.
Schritt 2 findet in den Monaten vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen im Vordergrund.
Informationen zur Einschulungsuntersuchung auf Kindergärten BW
Der Orientierungsplan für baden-württembergische Kindergärten und weitere Kindertageseinrichtungen dient als Orientierung für pädagogische Fachkräfte, Eltern und Lehrkräfte und soll die Grundlage für eine frühe und individuelle begabungsgerechte Förderung der Kinder schaffen. Damit wird ein wichtiger Aspekt in den Vordergrund gerückt: die ersten Lebensjahre und das Kindergartenalter sind eine besonders lernintensive Zeit im lebenslangen Lernen. Der Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen kommt somit eine zentrale Bedeutung zu. Mit der Erstellung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen trägt das Land dieser Erkenntnis und dem Wissen über vorschulische Bildung Rechnung. Damit soll auch die Voraussetzung für mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung von Bildungschancen und deren stärkere Entkoppelung von der sozialen Herkunft gewährleistet werden.
Der Orientierungsplan gibt in sechs maßgeblichen Bildungs- und Entwicklungsfeldern den pädagogischen Fachkräften wichtige Impulse und Hilfestellungen zur Begleitung der kindlichen Entwicklung.