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Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)

Aufgaben

  • Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG). Dieses hat zum Ziel:
    • die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, ihre Gleichstellung, die Beseitigung bestehender sowie die Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts und des Familienstandes
    • die berufliche Förderung von Frauen, um ihre Zugangs- und Aufstiegschancen zu verbessern, unter Wahrung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
    • die deutliche Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind
    • eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer
    • Sie unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung des ChancenG

Zuständigkeit

  • für alle LehrerInnen an allen GHWRGS und SBBZ in Stuttgart (nicht für SchülerInnen)

Maßnahmen

  • regelmäßige Dienstbesprechungen mit den AnsprechpartnerInnen der zugeordneten Schulen
  • Unterstützung und Beratung der AnsprechpartnerInnen im Zusammenhang mit der Forderung nach familiengerechten Stundenplänen, bei der Berücksichtigung der Belange von Teilzeitkräften an den Schulen
  • Unterstützung und Beratung der AnsprechpartnerInnen in Fragen der Personalentwicklung (vor allem hinsichtlich Frauen in Funktionsstellen)
  • Erfahrungsaustausch mit den Beauftragten für Chancengleichheit der anderen Schulaufsichtsbehörden
  • Beteiligung bei Bewerbungsverfahren (z.B. bei Besetzung von Konrektoratsstellen)
  • frühzeitige Teilnahme an sonstigen allgemeinen personellen sowie sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Dienststelle mit eventuellen Auswirkungen auf die berufliche Situation von weiblichen Beschäftigten
  • Zusammenarbeit mit den Schulleitungen, den SchulrätInnen, dem Personalrat und der fachlichen Beraterin am Regierungspräsidium
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