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Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

Beratung, Diagnose und Unterricht sind die zentralen Aufgaben der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Diese führen je nach Förderschwerpunkt die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen.

Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterscheiden sich nach den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie Schüler in längerer Krankenhausbehandlung und orientieren sich in ihrer Arbeit an eigenen Bildungsplänen sowie, entsprechend der Bildungsgänge, an den Vorgaben der jeweiligen Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Sie können nach § 15 Absatz 5 SchG auch Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot aufnehmen, wenn die personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung bieten eigenständige Schulabschlüsse an. Die SBBZ stellen darüber hinaus Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Bildungsangebote an allgemeinen Schulen zur Verfügung. Zwischen den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und den allgemeinen Schulen gibt es ein breites Spektrum an Kooperationen. Es reicht von inklusiven Bildungsangeboten und kooperativen Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts an den allgemeinen Schulen über Begegnungsmaßnahmen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung bis hin zu Beratung und Unterstützung durch Lehrkräfte des Sonderpädagogischen Dienstes.

Weitere Informationen zu den Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) erhalten Sie auf dem Internetauftritt des Kultusministeriums.
 

Kontakt:

Christof Kuhnle

0711 6376-106

christof.kuhnle@ssa-s.kv.bwl.de

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