für Grund-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren
Wir beraten und unterstützen bei Fragen, Anträgen und Konflikten:
- alle langfristig und schwer erkrankten (von einer Behinderung bedrohten) Lehrkräfte.
- alle behinderten (GdB 30/40), gleichgestellten und schwerbehinderten (ab GdB 50) Lehrkräfte.
Im Oktober/November findet unsere Jahresversammlung für alle behinderten und schwerbehinderten Lehrkräfte statt.
Bitte vereinbaren Sie persönliche Gesprächstermine vorher telefonisch mit uns. Alle Kontakte und Gespräche mit der Schwerbehindertenvertretung sind selbstverständlich vertraulich. Weitere aktuelle Hinweise, Tabellen, Verordnungen etc. finden Sie auf der Homepage der Hauptvertrauenspersonen beim Kultusministerium.
Unsere Bürozeit im Staatlichen Schulamt (1. Stock, Zimmer 103):
Montag: 09 - 14 Uhr
Donnerstag: 09 - 13 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Weitere Informationen
Vertrauensperson am Schulamt Stuttgart und Bezirksvertrauensperson GHWRGS am Regierungspräsidium Stuttgart
2. Stellvertreterin, Grundschule Zazenhausen
3. Stellvertreterin, SBBZ Auschule
302b Antrag auf Beihilfe mit Direktabrechnung bei stationären Behandlungen
353 Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer stationären Rehabilitationsmaßnahme für Beihilfezwecke
zu finden unter: lbv.landbw.de/vordrucke
Inklusionsvereinbarung
Inklusionsvereinbarungen bleiben meist einige Jahre gültig. Erst wenn es rechtliche Neuerungen gibt oder wenn inhaltliche Änderungen das erfordern, wird eine neue Inklusionsvereinbarung abgeschlossen.