
für Grund-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs-und Beratungszentren
Wir beraten und unterstützen bei Fragen, Anträgen und Konflikten:
- alle langfristig und schwer erkrankten (von einer Behinderung bedrohten) Lehrkräfte.
- alle behinderten (GdB 30/40), gleichgestellten und schwerbehinderten (ab GdB 50) Lehrkräfte.
Im Oktober/November findet unsere Jahresversammlung für alle behinderten und schwerbehinderten Lehrkräfte statt.
Bitte vereinbaren Sie persönliche Gesprächstermine vorher telefonisch mit uns. Alle Kontakte und Gespräche mit der Schwerbehindertenvertretung sind selbstverständlich vertraulich. Weitere aktuelle Hinweise, Tabellen, Verordnungen etc. auf der Homepage der Hauptvertrauenspersonen beim Kultusministerium.
Unsere Bürozeit im Staatlichen Schulamt (1. Stock, Zimmer 103):
Montag: 10 - 14 Uhr
Donnerstag: 11- 16 Uhr
Freitag: 10 - 12 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Weitere Informationen
SAVE THE DATE:
Unsere diesjährige Jahresversammlung der behinderten (GdB 30 /40) und schwerbehinderten Lehrkräfte ist geplant für:
Donnerstag, 9. 11. 2023 von 10.00 bis ca. 12.30 Uhr
Ort: Staatliches Schulamt Stuttgart, Bebelstraße 48, Fortbildungsraum im 1. Stock
Wir freuen uns, wenn uns einige von Ihnen im Anschluss noch zum Mittagessen ins Restaurant Rösch (Bebelstraße, ca. 300 m entfernt) begleiten. Die persönliche Einladung mit den Tagesordnungspunkten erhalten Sie im Oktober 2023.
Für die Teilnahme an der Versammlung werden Sie vom Unterricht freigestellt.
GEWÄHLTE MITGLIEDER DER ÖRTLICHEN SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG:
Seit 1.12.2022 im Amt ist das für 4 Jahre neu gewählte Team der örtlichen Schwerbehindertenvertretung (SBV) beim Schulamt Stuttgart.
Seit 1.6.2023 ist auch unsere 2. Stellvertreterin Kerstin McGowan zurück aus der Elternzeit. Sie ist seit 2014 Mitglied unseres SBV-Teams und unterstützt uns aktiv in der Beratung und Begleitung von Lehrkräften.
1. Stellvertreter, Bezirksvertrauensperson GHWRGS am Regierungspräsidium Stuttgart
2. Stellvertreterin, Schwabschule
3. Stellvertreterin, Grundschule Zazenhausen
4. Stellvertreterin, SBBZ Auschule
Datum | Bezeichnung | Typ |
---|---|---|
03.07.2023 | Flyer BEM.pdf | ![]() |
23.01.2023 | Flyer langfristige Erkrankung Arbeitnehmer.pdf | ![]() |
03.07.2023 | Info-Flyer BEM 12-2022.pdf | ![]() |
19.12.2022 | Infopaket BEM GHWRGS SSA Stuttgart 12-22.pdf | ![]() |
06.12.2021 | Örtliche Adressen PR+SV 10-2021.docx | ![]() |
302b Antrag auf Beihilfe mit Direktabrechnung bei stationären Behandlungen
353 Ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer stationären Rehabilitationsmaßnahme für Beihilfezwecke
zu finden unter: https://lbv.landbw.de/vordrucke
Inklusionsvereinbarung
Inklusionsvereinbarungen bleiben meist einige Jahre gültig.
Erst wenn es rechtliche Neuerungen gibt oder wenn inhaltliche Änderungen das erfordern, wird eine neue Inklusionsvereinbarung
abgeschlossen.
Konkrete Vorgaben und allgemeine Regelungen für den Schulalltag finden Sie auf den Seiten 6 bis 9 unter Punkt 4.1 –
4.9.
Die Regelungen für länger erkrankte Lehrkräfte (sog. BEM) und zur gestuften Wiederaufnahme des Dienstes schließen sich
auf den Seiten 10 und 11 (4.10 – 4.11) an.
Inklusionsvereinbarung Stuttgart 2018
Auf folgende Schreiben und Informationen wird in der Inklusionsvereinbarung
(mit https-Angaben) verwiesen:
Schreiben an Schulleitungen - Amtsarztbesuche
Muster für ein Protokoll des Teilhabegesprächs GHWRGS
Freistellung von Mehrarbeit Formular 07-2021
Rechtliche Grundlagen:
Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift