Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist gekennzeichnet durch die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.
Dazu gehören die Entfaltung der verschiedenen Begabungen der Schülerinnen und Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang, die Einübung von Verhaltensweisen für das Zusammenleben sowie die Förderung der Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks. Die Grundschule umfasst vier Schuljahre.
Allgemeine Informationen zur Grundschule finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg.
Weitere Informationen
Grundsätze der Kooperation
„Kinder durchlaufen individuelle Entwicklungs- und Bildungsprozesse, die in der Familie beginnen und durch die Kindertageseinrichtungen und die Grundschule unterstützt und gefördert werden. Die Einrichtungen wirken durch die pädagogische Begleitung und Förderung der Kinder auf eine Kontinuität der individuellen Entwicklungs- und Bildungsprozesse hin. Dabei ist der Auftrag zur gemeinsamen Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung in den Schulen zu berücksichtigen.
Gemeinsam mit den Eltern tragen die Kindertageseinrichtungen gemäß § 1 Absatz 2 bis 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und die Schulen die Verantwortung für einen erfolgreichen Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule. Kindertageseinrichtungen und Schulen haben gemeinsame pädagogische Grundlagen, die in der Förderung der Gesamtpersönlichkeit des Kindes, seiner Selbsttätigkeit und Selbstständigkeit sowie im Aufbau tragfähiger sozialer Beziehungen liegen.“ (VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen-Grundschulen vom 15.Juli 2019)
Durch die intensive Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule im letzten Kindergartenjahr kann eine gezielte Förderung des Kindes, basierend auf Erkenntnissen der Einschulungsuntersuchung (ESU), erfolgen.
Zur Förderung der Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen hat jede Grundschule eine Kooperationslehrkraft. Die Kontaktdaten erhalten Sie bei Ihrer für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule.
Die regionalen Ansprechpersonen für Fragen zur allgemeinen Kooperation an den Regionalstellen des ZSL sind für den Schulamtsbezirk Stuttgart:
Saskia Michalski saskia.michalski@zsl-rss.de
Katrin Kirchmann katrin.kirchmann@zsl.rss.de
Ziele und Formen der Kooperation
Übergeordnetes Ziel der Kooperation ist es, dass der Übergang von der Tageseinrichtung in die Schule für jedes Kind gelingt. In Stuttgart wurden vom Staatlichen Schulamt Stuttgart, den Stuttgarter Trägern der Kindertageseinrichtungen und dem Jugendamt folgende Empfehlungen verabschiedet.
Vor dem Hintergrund der VwV Kooperation Kindertageseinrichtungen – Grundschulen bilden sie für die Ausgestaltung der Kooperationsbeziehungen beider Bildungseinrichtungen eine gemeinsame Grundlage.
Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, aber gemäß SchG § 74 Abs. 2 vom Schulbesuch
zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen
u.a. in den Bereichen Grobmotorik und Feinmotorik, kognitiver Bereich, Sprachfähigkeit, Motivation, Ausdauer, Konzentration,
emotionale Stabilität und Sozialverhalten sollen diese Kinder in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung
so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird.
Es gehört jedoch nicht zu den Aufgaben der Grundschulförderklasse, die Lerninhalte des Anfangsunterrichtes der Grundschule
vorwegzunehmen.
Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende
sprachheilpädagogische Maßnahmen von besonders dafür ausgebildeten Lehrkräften (Zusammenarbeit mit
sonderpädagogischen Beratungsstellen) durchgeführt werden.
Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres pädagogischen Förderbedarfs bei Schuleintritt voraussichtlich der
Besuch eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums nach SchG §15 Abs. 1 geeignet erscheint, werden nicht in die
Grundschulförderklasse aufgenommen. Dasselbe gilt für Kinder, die Defizite ausschließlich im Beherrschen der deutschen
Sprache haben. Für diese Kinder sind andere Fördermaßnahmen vorgesehen.
Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt. Die pädagogische Fachkraft trägt
die Verantwortung für die Förderung und Betreuung der Kinder. Sie sorgt für deren ganzheitliche
Förderung und leitet erforderlichenfalls sonderpädagogische Maßnahmen ein. Darüber hinaus
arbeitet sie eng mit den Erziehungsberechtigten zusammen, insbesondere durch Elternsprechstunden und Elternabende.
Ihre Aufgabe ist es die Erziehungsberechtigten zu beraten, mit welchen Hilfen sie zur Förderung der
Kinder beitragen können. Außerdem arbeiten die pädagogischen Fachkräfte eng mit entsprechenden Institutionen
(Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen u.a.) zusammen.
Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen. Die
Grundschulförderklasse kann in einzelnen Stunden geteilt werden. Die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit soll jedoch
mindestens 13 bis 15 Stunden betragen. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme
ist möglich.
Für nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich an die jeweilige Grundschule, die eine Grundschulförderklasse eingerichtet hat.
Auf dem Weg zu einem abgestimmten System von Bildung, Erziehung und Betreuung setzt die Landeshauptstadt Stuttgart in enger Abstimmung
mit dem Staatlichen Schulamt Stuttgart auf vernetzte, aufeinander folgende Bildungsangebote und auf eine intensivierte Zusammenarbeit
zwischen den Bildungseinrichtungen ‚Kindertageseinrichtungen und Grundschulen‘.
Analog zum Bildungshaus 3-10 für die Realisierung einer durchgängigen und gelingenden Bildungsbiografie eines jeden Kindes kommt
hierbei dem Übergang von der Kita in die Grundschule eine besondere Bedeutung zu.
Durch eine intensive Kooperation zwischen den pädagogischen Fachkräften beider Institutionen soll ein gemeinsames Verständnis von Bildung, Betreuung und Erziehung entwickelt werden.
Für diese intensivierte Zusammenarbeit von Kita und Grundschule hat der Gemeinderat vor nunmehr zehn Jahren den Aufbau von
Pädagogischen Verbünden ins Leben gerufen.
Es handelt sich dabei inzwischen um sieben Standorte mit jeweils einer Grundschule und einer oder mehreren Kitas, die sozialraumbezogene
Kooperationsstrukturen pflegen und diese durch verbindliche Vereinbarungen absichern und ausbauen.
Broschüre Pädagogische Verbünde und Bildungshäuser in der Landeshauptstadt Stuttgart
Ansprechperson:
Nadine Reinhardt
nadine.reinhardt@ssa-s.kv.bwl.de
Zum Schuljahr 2024/2025 sind Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen, sofern sie die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen.
Die Schuleinschreibung (formale Schulanmeldung ohne Kind), für alle schulpflichtig werdenden Kinder, findet an allen Stuttgarter Grundschulen im November statt. Die Schuleinschreibung nehmen Sie, nach schriftlicher Einladung, an der für Ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule vor.
Die Einschreibung im Rahmen des Stuttgarter Einschulungsverfahren stellt noch keine Schulanmeldung dar. Die Schulbereitschaft wird erst im Laufe der nächsten Monate im Rahmen der Kooperation Kindertageseinrichtungen-Grundschule festgestellt. Im Mai folgt die schriftliche Aufnahmebestätigung durch die zuständige Grundschule.
Sofern Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart mitzubringen, können Sie sich vertrauensvoll an die für Sie zuständige Grundschule oder die Kooperationslehrkraft Ihrer Kita wenden. Dort werden Sie umfassend beraten. Die Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung trifft die Schulleitung der Grundschule.
§ 74 Absatz 2 Schulgesetz lässt eine Zurückstellung vom Schulbesuch nicht nur dann zu, wenn sicher feststeht, dass ein Kind nicht mit Erfolg am Unterricht wird teilnehmen können. Vielmehr steht es im Ermessen der Schule, ein Kind zurückzustellen, „wenn der schulische Misserfolg mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Je eindeutiger dabei die Prognose über den Erfolg oder Misserfolg der Teilnahme am Unterricht ausfällt, desto geringer ist der Entscheidungsspielraum der Schule“ (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.1995, 9 S 2397/95).
Im Falle einer Zurückstellung kann Ihr Kind
- weiterhin eine Kindertageseinrichtung besuchen.
- die Grundschulförderklasse besuchen.
- Bitte beachten Sie, dass eine Betreuung vor und nach der Unterrichtszeit der Grundschulförderklasse nicht gewährleistet werden kann.
- Ggf. einen sonderpädagogischen Schulkindergarten besuchen.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die gemäß SchG §73 Abs. 1 noch nicht schulpflichtig sind, zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn auf Grund ihres geistigen und körperlichen Entwicklungsstandes zu erwarten ist, dass sie am Unterricht mit Erfolg teilnehmen werden.
Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schulleitung der Grundschule; bestehen Zweifel am hinreichenden geistigen und körperlichen Entwicklungsstand des Kindes, zieht die Schule ein Gutachten des Gesundheitsamtes hinzu. Wird dem Antrag stattgegeben, beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in die Schule.
Sie haben die Absicht, Ihr Kind eine Grundschule besuchen zu lassen, die außerhalb des Schulbezirks liegt, in dem Sie wohnen. Dies ist im Normalfall nicht möglich, da das Schulgesetz in § 76, Absatz 2 bindend vorschreibt:
Der Schulpflichtige hat die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk er wohnt.
Dies gilt nicht für Schulpflichtige, die eine Schule in freier Trägerschaft wählen.
Ansonsten kann nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn wichtige Gründe vorliegen, hiervon abgewichen werden. Die Anmeldung erfolgt dann trotzdem an der für den Wohnort zuständigen Grundschule mit der Angabe des Antrags auf Schulbezirkswechsel.
Der Aufbau einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft und die Beratung von Eltern ist elementarer Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Grundschule. Durch verbindliche Beratungsangebote und kontinuierliche und verlässliche Beratung trägt die Grundschule Sorge für eine enge Bildungs- und Erziehungspartnerschaft und ein vertrauensvolles Zusammenwirken, um die Bildungsbiografie jedes einzelnen Kindes zu fördern und verlässlich zu begleiten.
Das Beratungskonzept der Schule umfasst verbindliche und regelmäßige Eltern- und Schülergespräche über den Lern- und Entwicklungsstand des Kindes, nächste Lernschritte, individuelle Fortschritte und das erreichte Kompetenzniveau. Schülerinnen und Schüler werden mit altersentsprechenden Instrumenten zur Selbsteinschätzung vertraut und in ihrer Selbstbeurteilungskompetenz gestärkt. Beratungs- und Lernentwicklungsgespräche zeigen stets eine ermutigende Perspektive für die weitere Entwicklung und münden in einem motivationsförderlichen Leistungsbeurteilungskonzept.
Rechtliche Vorgaben:
Grundsätzlich umfasst die Beratung von Erziehungsberechtigten drei Säulen während der Grundschulzeit (Quelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg, Pressestelle, 13.04.2013):
Säule 1: Individuelle Beratung
- durchgängige und verlässliche individuelle Beratung und Information der Erziehungsberechtigten von Anfang an durch die Klassen- und ggf. die Fachlehrkraft
- während der Grundschulzeit jährlich mindestens ein verbindliches Gespräch auf der Grundlage von Lern- und Entwicklungsdokumentationen oder kompetenzbasierten Berichten, Präsentationsergebnissen, Portfolios, praktischen Arbeiten und Lerntagebüchern
- ein dokumentiertes Informations- und Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten in Klasse vier vor der Erstellung der Grundschulempfehlung
Säule 2: Beratungs- und Informationsangebote
- jährliche Informationsangebote, die die individuelle Lern- und Entwicklungsberatung ergänzen
- Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen
Säule 3: Zusätzliche Beratung durch ausgebildete Lehrkräfte
- während der gesamten Grundschulzeit
- im besonderen Beratungsverfahren in Klasse 4
Fördern und fordern sind gemeinsam mit Individualisierung und Differenzierung grundlegende Kennzeichen gelingenden Lernens an jeder Grundschule. Fördernder und fordernder Unterricht stellt hohe Anforderungen. Er basiert auf einem strategischen Lernprozess an dessen Beginn die Erhebung der individuellen Lernausgangslagen und deren Ergebnisanalyse stehen. Darauf aufbauend werden entsprechend abgestimmte und gestaltete Lernumgebungen für die Schülerinnen und Schüler gestaltet. In kontinuierlichen lernprozessbezogenen Schülergesprächen und verbindlichen Elterngesprächen (siehe Beratung in der Grundschule) können nächste Lernschritte und zu erreichende Lernziele gemeinsam vereinbart sowie Lernerfolge reflektiert und gewürdigt werden. Auf Basis dieser verlässlichen und verbindlichen Förderplanung und -umsetzung werden die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen Lernentwicklung durchgängig vom ersten Schuljahr an gezielt unterstützt. Durch kontinuierliches lernprozessbezogenes Feedback erleben Schülerinnen und Schüler, dass sie etwas leisten und erreichen können, sie gewinnen Zutrauen in die eigenen Kompetenzen und stärken den eigenen Willen, sich weiteren Anforderungen zu stellen.
Das Grundschulprojekt Leseohren findet in Kooperation mit Leseohren e.V. Stuttgart statt. Den Stuttgarter Grundschulen wird ein breites Angebot bereitgestellt um Lehrkräfte im Bereich der Leseförderung zu unterstützen und zu bereichern. Das Projekt zeichnet sich durch Vorlesestunden mit Lesepatinnen und Lesepaten zum gezielten und intensiven Fördern und Fordern im Bereich Lesen, zur Steigerung der Lesekompetenz und der Freude am (Vor-) Lesen aus.
Die ehrenamtlich engagierten, geschulten und hochmotivierten Vorlesepatinnen und Vorlesepaten von Leseohren e.V. kommen in die Schule und gestalten bedarfs- und bedürfnisorientiert ganz besondere Vorlesestunden für Gruppen ausgewählter Schülerinnen und Schüler. Leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler können sich beim (Vor-) Lesen und philosophieren gezielt und intensiv mit Texten auseinandersetzen und ihr Wissen im sozialen Kontext spiegeln und reflektieren. Passende Vorleselektüre und dialogisches Lesen unterstützt leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler dabei Freude am (Vor-) Lesen zu entwickeln, die individuelle Lesekompetenz zu steigern und Erfolgserlebnisse zu erfahren.
Über 70% der Stuttgarter Grundschulen, Grund- und Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen nutzen bereits dieses Angebot.
Mit der Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wurden die Rechte der Erziehungsberechtigten bei der Wahl der weiterführenden Schulart gestärkt. Nach einem intensiven Beratungs- und Übergangsverfahren in Klasse 4 entscheiden die Erziehungsberechtigten, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht das Kind mit seinem individuellen Lernstand und Entwicklungspotential.
Beratungs- und Übergangsverfahren in Klasse 4:
Informationsveranstaltungen
Im ersten Schulhalbjahr, in der Regel bis zu den Herbstferien, veranstaltet die Grundschule eine Informationsveranstaltung für die Erziehungsberechtigten. Schulleitungen von Werkrealschule/Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule und beruflicher Schule informieren über den Bildungsauftrag, die Arbeitsweisen und die Leistungsanforderungen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten. Dabei wird auch aufgezeigt, wie die verschiedenen Schularten zu anschließenden Bildungs- und Ausbildungsgängen vor allem auch in beruflichen Schulen weiterführen und welche Berechtigungen sie vermitteln.
Grundschulempfehlung
Basis für die Grundschulempfehlung sind differenzierte, kontinuierliche Beobachtungen der Lehrkräfte und die regelmäßige Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die gesamte Lern- und Leistungsentwicklung, das Lern- und Arbeitsverhalten, die Stärken und Lernpräferenzen und das Entwicklungspotential des Kindes. Die Grundschule erteilt eine Empfehlung, welche weiterführende Schulart das Kind aus pädagogisch-fachlicher Sicht besuchen soll (Grundschulempfehlung).
Das besondere Beratungsverfahren
Wenn die Erziehungsberechtigten nach Ausgabe der Grundschulempfehlung eine weitere Entscheidungshilfe wünschen, kann das besondere Beratungsverfahren in Anspruch genommen werden. Die pädagogisch-psychologische Beratung durch eine Beratungslehrkraft beinhaltet in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten ein Beratungsgespräch oder ein Beratungsgespräch in Verbindung mit der Durchführung von Tests und einem anschließenden Auswertungsgespräch.
Aufnahme in die Orientierungsstufe
Zum vorgegeben Termin melden die Erziehungsberechtigten unter Vorlage der Grundschulempfehlung und der Bestätigung der Grundschule ihr Kind bei der weiterführenden Schule an. Die Erziehungsberechtigten sind bei der Anmeldung, falls gewünscht, von der weiterführenden Schule über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes zu beraten. Auch kann die weiterführende Schule den Erziehungsberechtigten ein Beratungsgespräch anbieten, wenn die Schulart nicht einer in der Grundschulempfehlung ausgesprochenen Schulart entspricht.
Rechtliche Vorgaben