Navigation überspringen

Inklusion

Es ist normal verschieden zu sein!

Inklusive Pädagogik stellt die gemeinsame Beschulung aller Kinder und Jugendlichen sicher und bietet ihnen die bestmögliche Förderung und Ausschöpfung ihrer Begabungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Mit der Änderung des Schulgesetzes vom 01.08.2015 wurde die Pflicht zum Besuch der Sonderschule aufgehoben. D.h. die Eltern haben ein Recht auf inklusive Beschulung ihrer Kinder.

Inklusion in Stuttgart

In Stuttgart ermöglichen die Schulen, das Staatliche Schulamt und ihre Partner Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung das gemeinsame Lernen an vielen Schulstandorten. Konkret bedeutet das, dass sich Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nicht mehr integrieren und an das Schulumfeld anpassen müssen. Schule und Unterricht werden so gestaltet und ausgestattet, dass alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Begabungen leben und lernen können.

Inklusive Schulstandorte in Stuttgart 

Die Stadt Stuttgart verspricht: Wir wollen Inklusion fördern.

Begleitstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt Stuttgart

Auf der Suche nach einer geeigneten Schule bietet Ihnen die Begleitstelle Inklusion an, Sie zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Das Staatliche Schulamt Stuttgart ist verantwortlich für die Schulangebotsplanung und legt nach erfolgter Bildungswegekonferenz mit Eltern, Schule und weiteren Partnern den geeigneten Lernort für die Kinder und Jugendlichen fest.

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.