Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst mehr als die Verhütung von Unfällen oder die Vermeidung berufsbedingter Erkrankungen. Auch die Arbeitszufriedenheit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz und damit auch die Leistungsfähigkeit, die Motivation und die Qualität der Arbeit werden durch Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes positiv beeinflusst. Arbeitsschutzmaßnahmen für Lehrkräfte leisten somit einen Beitrag zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.
Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die sich auf die Verminderung technisch oder organisatorisch bedingter Gefährdungen an den Schulen beziehen, verbessern auch die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler. Daher wird die arbeitsplatzbezogene (vorwiegend sicherheitstechnische) Gefährdungsbeurteilung als Grundlage gegebenenfalls von den Schulen durchzuführender Maßnahmen konzipiert und weiterentwickelt. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Baden-Württemberg als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für angestellte Lehrkräfte sowie auch für Schülerinnen und Schüler.
Im Rahmen der Aufsicht achten die Schulaufsichtsbehörden auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften an den Schulen und benennen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für den Arbeitsschutz, die den verschiedenen am Arbeits- und Gesundheitsschutz Beteiligten für allgemeine Informationen zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen
• bietet Unterstützung und Begleitung beim Thema Arbeitsschutz an Schulen
• ansprechbar für Schulleitungen und Sicherheitsbeauftragte
• Donnerstag 14.00 – 15:30 Uhr
• E-Mail: Arbeitsschutzteam@ssa-s.kv.bwl.de
• Raum 116
• Tel.
Datum | Bezeichnung | Typ |
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14.03.2024 | PPT - Arbeitsschutz.pptx |