Es ist normal verschieden zu sein!
Inklusive Pädagogik stellt die gemeinsame Beschulung aller Kinder und Jugendlichen sicher und bietet ihnen die bestmögliche Förderung und Ausschöpfung ihrer Begabungen. Die UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Mit der Änderung des Schulgesetzes vom 01.08.2015 wurde die Pflicht zum Besuch der Sonderschule aufgehoben. D.h. die Eltern haben ein Recht auf inklusive Beschulung ihrer Kinder.
Inklusion in Stuttgart
In Stuttgart ermöglichen die Schulen, das Staatliche Schulamt und ihre Partner Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
das gemeinsame Lernen an vielen Schulstandorten. Konkret bedeutet das, dass sich Schülerinnen und Schüler mit Behinderung nicht
mehr integrieren und an das Schulumfeld anpassen müssen. Schule und Unterricht werden so gestaltet und ausgestattet, dass alle
Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Begabungen leben und lernen können.
Inklusive Schulstandorte in Stuttgart
Die Stadt Stuttgart verspricht: Wir wollen Inklusion fördern.
Begleitstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt Stuttgart
Auf der Suche nach einer geeigneten Schule bietet Ihnen die Begleitstelle Inklusion an, Sie zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Das Staatliche Schulamt Stuttgart ist verantwortlich für die Schulangebotsplanung und legt nach erfolgter Bildungswegekonferenz mit Eltern, Schule und weiteren Partnern den geeigneten Lernort für die Kinder und Jugendlichen fest.
Begleitstelle Inklusion
Begleitstelle.Inklusion@ssa-s.kv.bwl.de
Telefondurchwahl:
bzw.Telefonzeiten:
Montag von 9-11 Uhr
Dienstag von 9-11 Uhr und von 13-14.30 Uhr
Donnerstag von 8.45-10.15 Uhr und von 13-14.30 Uhr
Freitag von 9-11 Uhr
Begleitstelle Inklusion
Datum | Bezeichnung | Typ |
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16.01.2024 | Ablauf Befristung.docx | |
16.01.2024 | Bericht-SBBZ in Inklusion.docx | |
16.01.2024 | ILEB-SOPÄDIE .docx | |
16.01.2024 | PB1.docx | |
16.01.2024 | PB1a-Schulanmeldung.docx | |
16.01.2024 | PB2-SBBZ.docx |