- Aufgaben der Arbeitsstelle Frühförderung
- Aufgaben und Angebote der öffentlichen und
privaten Sonderpädagogischen Beratungsstellen in Stuttgart
- Aufgaben und Angebote der öffentlichen und privaten Schulkindergärten in Stuttgart
Aufgaben der Arbeitsstelle Frühförderung
- Unterstützung der Weiterentwicklung der Frühförderung vor Ort (inhaltlich, organisatorisch) im Sinne der
Rahmenkonzeption Frühförderung
- Leitung der Arbeitsgemeinschaft Frühförderung
- Durchführung regelmäßiger Dienstbesprechungen der Sonderpädagogischen Beratungsstellen auf schulamts- und /oder
regionaler Ebene
- Anlaufstelle für andere Einrichtungen und Berufsgruppen (z.B. Interdisziplinäre Frühförderstellen, Kliniken,
Ärzte, Therapeuten, Kindergartenfachberatung, Heilpädagogische Fachdienste, Gesundheitsamt, Sozialamt, Jugendamt, Soziale
Dienste, Elternvereine) in Fragen der Frühförderung
- Koordinierung und Vernetzung der Frühförderangebote des sonderpädagogischen Bereichs mit den anderen Einrichtungen der
Frühförderung und deren Angeboten
- Kooperation mit den Kindergartenfachberatungen, dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt
- Unterstützung der Kooperation der Schulkindergärten mit den Einrichtungen der Frühförderung
- Unterstützung der Kooperation der Schulkindergärten mit Kindertageseinrichtungen vor Ort
Aufgaben und Angebote der öffentlichen und privaten Sonderpädagogischen Beratungsstellen in Stuttgart
1.) Information und Beratung
Die Mitarbeiter/innen an Sonderpädagogischen Beratungsstellen informieren und beraten im vorschulischen Bereich
Eltern und andere Familienangehörige von auffälligen und behinderten Kindern (auffällig hinsichtlich der Entwicklung in
den Bereichen Bewegung, Sprache, Sehen, Hören, Verhalten, geistige und emotionale Entwicklung) ab dem Zeitpunkt der Geburt bis zum
Schuleintritt
Erzieher/innen
Lehrer/innen
alle Personen, die ein Kind betreuen
im Hinblick auf:
Fördermöglichkeiten
geeignete Einrichtungen
Fragen der Kindergartenaufnahme / Begleitung von Integrationsmaßnahmen
Einschulung
weitere Hilfsmaßnahmen und Fragen
Grundsätzlich erfolgt die Beratung nur auf Wunsch der Eltern. Sie richtet sich nach dem besonderen Bedarf des einzelnen Kindes.
2.) Förderung
Die Förderung und Betreuung der Kinder erfolgt im Elternhaus, in den Beratungsstellen (einzeln und in Gruppen) und im Kindergarten.
Die sonderpädagogischen Beratungsstellen haben unterschiedliche Schwerpunkte in ihren Angeboten und arbeiten in einem Verbund zusammen. Sie sind als eigenständige Dienste an speziellen Sonderschulen eingerichtet.
3.) Kooperation mit anderen Einrichtungen
Wenn die Eltern einverstanden sind, kooperieren die Mitarbeiter/innen eng mit anderen Beratungsstellen, niedergelassenen Kinderärzt/innen, Kliniken, Therapeuten und Ämtern.
Die Beratungs-, Förderungs- und Kooperationsangebote sind kostenlos.
Aufgaben und Angebote der öffentlichen und privaten Schulkindergärten in Stuttgart
1.) Betreuung von behinderten Kindern
In Schulkindergärten werden behinderte Kinder betreut, die schon vor Beginn der Schulpflicht förderungsbedürftig erscheinen. Körperbehinderte Kinder können nach dem vollendeten 2. Lebensjahr, die übrigen behinderten Kinder nach dem vollendeten 3. Lebensjahr aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein sonderpädagogischer Förderbedarf, der in allgemeinen Einrichtungen unterstützt durch zusätzliche Angebote von Frühförderstellen nicht (mehr) abgedeckt werden kann. Der Besuch ist kostenlos, Fahrdienste holen die Kinder in die Einrichtung und bringen sie nach Hause.
2.) Förderung
Die intensive Förderung der Kinder in Kleingruppen (meist 6 – 12 Kinder) richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsstand der Kinder. Interdisziplinäre Teams fördern die Kinder in allen Entwicklungsbereichen. Dabei werden sie auch von Sonderpädagog/innen der entsprechenden Sonderschulen unterstützt.
3.) Kooperation mit allgemeinen Kindertageseinrichtungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Kooperation der Schulkindergärten mit allgemeinen Kindertageseinrichtungen. Dies kann
unter einem Dach, in gemeinsam gestalteten regelmäßigen Angeboten mit benachbarten Einrichtungen oder auch projektartig
geschehen.
4.) Kooperation mit Eltern und anderen Einrichtungen und Diensten
Die Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit in Schulkindergärten und trägt zum Gelingen einer
guten Weiterentwicklung der Kinder entscheidend bei.
Auch die Kooperation mit Therapeuten, Ärzten und anderen Institutionen ist integraler Bestandteil der in den Schulkindergärten
praktizierten Förderdiagnostik.