Gesetz zur Änderung des Schulgestzes für Baden-Württemberg (15.07.2015)
Die wesentlichen Änderungen liegen in den folgenden Bereichen:
- Aufhebung der Pflicht zum Besuch der Sonderschule für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
- Stärkung des Wahlrechts der Eltern im Hinblick auf den schulischen Lernort
- Inklusion als pädagogische Aufgabe aller Schulen, Aufnahme des zieldifferenten Unterrichts an allgemeinen Schulen ins Schulgesetz;
- Stärkung der Steuerungsfunktion der Schulverwaltung bei der Organisation inklusiver Bildungsangebote
- Weiterentwicklung der Sonderschulen zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die sich auch für Kinder ohne Behinderungen öffnen
Gesetz
zur Änderung des Schulgestzes
Übereinkommen
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte Übersetzung
Schulische Bildung und Erziehung (Info Schulversuchsordnung)