Inklusionsvereinbarungen bleiben meist einige Jahre gültig.
Erst wenn es rechtliche Neuerungen gibt oder wenn inhaltliche Änderungen das erfordern, wird eine neue Inklusionsvereinbarung
abgeschlossen.
Konkrete Vorgaben und allgemeine Regelungen für den Schulalltag finden Sie auf den Seiten 6 bis 9 unter Punkt 4.1 –
4.9.
Die Regelungen für länger erkrankte Lehrkräfte (sog. BEM) und zur gestuften Wiederaufnahme des Dienstes schließen sich
auf den Seiten 10 und 11 (4.10 – 4.11) an.
Inklusionsvereinbarung Stuttgart 2018
Auf folgende Schreiben und Informationen wird in der Inklusionsvereinbarung
(mit https-Angaben) verwiesen:
Schreiben an Schulleitungen - Amtsarztbesuche
Protokoll über das Teilhabegespräch
Freistellung von Mehrarbeit Formular 07-2021
Rechtliche Grundlagen:
Schwerbehindertenverwaltungsvorschrift